AGB
GRUNDLAGEN
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der Holzspecht AG sind mit der schriftlichen bzw. mündlichen Auftragserteilung durch den Kunden verbindlich und gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von HOLZSPECHT AG, soweit in der von HOLZSPECHT AG unterbreiteten Offerte bzw. schriftlich ausgestellten Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung getroffen wird. Anderweitige Bedingungen haben nur Gültigkeit, soweit sie durch HOLZSPECHT AG schriftlich akzeptiert wurden.
ANGEBOT UND PREISE
Alle Angebote und Preise verstehen sich freibleibend und sind unverbindlich. Bei Devisenkursschwankungen behalten wir uns vor, entweder die Einheitspreise unter Berücksichtigung des aktuellen Kurses zu korrigieren oder mittels der Position Währungskorrektur das Angebot bei der Auftragsvergabe anzupassen, bzw. neu zu kalkulieren. Sofern nichts anderes ver-merkt ist, gelten unsere Preise in CHF, exklusive MwSt. und exkl. Transportkosten.
ZAHLUNG / KONDITIONEN
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung bei Gewährung eines Skontoabzuges innert 10 Tagen, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen rein netto nach dem Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Nach 30 Tagen berechnen wir einen Verzugszins zu banküblichen Kontokorrentzinssätzen.
Reklamationen einer Rechnung sind innert 7 Tagen zu leisten. Wird die Zahlung auch nach erfolgter Mahnung mündlich oder schriftlich nicht geleistet, behalten wir uns vor, vom Handwerkerpfandrecht Gebrauch zu machen und dieses anzumelden.
TERMIN- UND MENGENTREUE
Fristen und Termine binden die HOLZSPECHT AG nur, wenn sie in der Auftragsbestätigung bestätigt wurden. Bei
den bestätigten Lieferterminen handelt es sich nicht um rechtlich verbindliche, fixe Liefertermine, doch werden diese nach bester Möglichkeit eingehalten. HOLZSPECHT AG behält sich vor, auch nach
dem bestätigten Termin zu liefern; Lieferverzögerungen aus irgendwelchen Gründen, begründen beim Besteller in keinem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Fristen beginnen erst zu laufen,
wenn sämtliche notwendigen bzw. verlangten Informationen und Unterlagen (z.B. Pläne, Vertragsunterlagen, Produktionsfreigaben, Geldbeträge bei Voraus- oder A Kontozahlungen) bei HOLZSPECHT AG
eingegangen sind. Die Haftung für Nutzungsausfall und jeden weiteren, bei Verletzung der Termin- und Liefermenge entstandenen Schaden wird hiermit ausdrücklich wegbedungen.
Liefertermine sind mindestens 4 Wochen vor der gewünschten Anlieferung verbindlich zu bestätigen. Ab diesem Zeitfenster ist der Auftrag fix im Produktionsprozess und kann maximal um 7 weitere
Arbeitstage verschoben werden.
Muss das Material über diese Frist hinaus eingelagert werden, behalten wir uns vor 80% der Auftragssumme zuzüglich anfallender Lagerkosten zu verrechnen.
Kommissionsware
Unter-/ Überlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge können nicht beanstandet werden.
Die Verrechnung erfolgt aufgrund der tatsächlich gelieferten Kommissionsmenge.
TRANSPORTKOSTENANTEIL UND TRANSPORTKOSTEN
Bei Aufträgen mit Lieferung wird ein Transportkostenanteil inkl. LSVA, zurzeit von 4.9% berechnet, minimal
CHF 95.00
und maximal CHF 390.00 pro Fuhre (Stand 2019). Bei Objektaufträgen können auch die effektiven Transportkosten vollumfänglich ausgewiesen und verrechnet werden.
Der LKW- Kranentlad (Inbetriebnahme, Kraneinsatz nach Regie und Rückbau) wird nach Aufwand weiterverrechnet.
GARANTIEN, HAFTUNG UND SCHADLOSHALTUNG
Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Ware, respektive nach Ausführung der Arbeiten, jedoch spätesten
innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Lieferung und / oder Montage schriftlich anzubringen. Die festgestellten Mängel oder Abweichungen sind unverzüglich und direkt an HOLZSPECHT AG
weiterzuleiten. Ansonsten gelten Ware und Faktura als genehmigt. Der Eingang der Mängelrüge bei HOLZSPECHT AG ist durch den Kunden in jedem Fall sicherzustellen und zu überprüfen. Die Kosten für
Ersatzbeschaffungen oder Nachbearbeitung bemängelter Lieferungen durch den Kunden werden nur basierend auf der schriftlichen Freigabe durch HOLZSPECHT AG übernommen.
HOLZSPECHT AG muss in jedem Fall die Möglichkeit und den dafür benötigten Zeitbedarf für eine Ersatzlieferung oder für eine eigens durchzuführende Nachbesserung erhalten. Darüber hinaus geltende
Schadenersatzforderungen sind hier ausdrücklich wegbedungen.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird in Abweichung von Art. 171 SIA 118 wegbedungen, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Erhebung von Mängelrügen entbindet den Besteller nicht von der Zahlungspflicht.
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Betriebshaftpflichtversicherung: Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft
Police Nr. G-1643-9598
MATERIALLIEFERUNGEN / ERGÄNZUNGEN UND PRÄZISIERUNGEN
Grundlage der Offerte ist die im Leistungsverzeichnis aufgeführte Materialqualität und Oberflächenbeschaffenheit. Die Holzspecht AG ist dies bezüglich im Produkt und Lieferant frei.
ERSATZ- ODER NACHLIEFERUNGEN
Bei Ersatz- oder Nachlieferungen werden Termin und Umfang der Leistung nach der Akzeptanz der Reklamation in
jedem Fall neu geregelt.
Holz- und Farbmuster
Muster gelten als unverbindliche Anschauungsstücke. Geringe Abweichungen der gelieferten Ware von unserm Angebot bzw. vom Muster in Bezug auf Grösse, Farbe und Qualität gelten nicht als
Mängel.
HOLZQUALITÄT UND DIMENSION
Holz ist ein Naturprodukt. Daher sind Farbtöne und Maserung unterschiedlich. Oberflächenbehandlungen können auf Massivholz lebhafte Schattierung hervorrufen. Abweichungen von vorgelegten Holzmustern sind möglich und zulässig und stellen keinen Mangel dar, Ansprüche können aus einer solchen Abweichung nicht abgeleitet werden. Die Veränderung des Farbtones von massiven Hölzern durch Lichteinwirkung wird als bekannt vorausgesetzt. Bei längeren Bauteilen sowie bei Übergängen von Krümmlingen in gerade Teile sind Längsstösse oder Verzinkungen möglich. Bogenförmige Bauteile bestehen aus mehrschichtigen verleimten Massivholzlamellen, welche der Länge nach zusammengesetzt sein können. Für alle vereinbarten Holzdimensionen behalten wir uns Toleranzen von 5% vor. Aufgrund statischer Erfordernisse behalten wir uns auch weitergehende Abweichungen an den Holzdimensionen vor Diese Bauweisen stellen keinen Mangel dar.
VORBEMESSUNG/ AUSMASSE ODER MATERIALERMITTLUNGEN UND BAUPHYSIKALISCHE ABKLÄRUNG VON BAUTEILEN
Durch HOLZSPECHT AG erstellte Ausmasse/ Bauteildimensionierungen sowie bauphysikalische Angaben sind durch den ausführenden Unternehmer oder einen beauftragten Statiker/ Bauphysiker in jedem Fall zu prüfen. Optional kann diese Überprüfung durch HOLZSPECHT AG organisiert oder vermittelt werden. Holzspecht AG gibt keinerlei Garantie für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Voll-ständigkeit der durchgeführten Berechnungen oder Materialermittlungen. Die Verwendung sämtlicher zur Ausführung des Bauvorhabens übernommenen Angaben erfolgt auf eigene Verantwortung.
Die geeigneten Qualitätssicherungsmassnahmen und Schlusskontrollen bei der Verarbeitung und Montage sind durch den Käufer durchzuführen. Im Betrieb ist die Zustandskontrolle und die periodische Funktionsüberprüfung der Produkte und Bauteile sicher zu stellen bzw. dem Eigentümer zu übertragen. Allfällige Unterhaltsmassnahmen der verbauten Produkte sind durch den Käufer frühzeitig und fachgerecht auszuführen.
MARKETING/WERBUNG
Die Holzspecht AG ist berechtigt, das erstellte Objekt unter für Werbezwecke zu verwenden. Das beinhaltet das Recht, Fotografien und Videoaufnahmen des Objekts resp. der Objektteile zu erstellen und für Werbezwecke und Publikationen (alle Medienformen, insbesondere Internet) zeitlich unbegrenzt unter Nennung der Ortschaft sowie des allfälligen Architekten zu verwenden. Die Namensnennung der Bauherrschaft und/oder die Nennung der Adresse des Objekts bedarf der Zustimmung des Bestellers.
ERFÜLLUNGSORT
Gerichtsstand ist der Firmensitz des Unternehmers
ABG Holzspecht AG, Wangen / 2019